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Magdeburg, 1. Februar 2012 Der Finanzausschuss hat sich heute im Rahmen eines Selbstbefassungsantrags mit den Auswirkungen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle vom September 2011 beschäftigt. Das Verwaltungsgericht sah es als erwiesen an, dass die bis April 2011 geltende Regelung der Altersstufen und der damit verbundenen Bezügeerhöhungen mit dem Diskriminierungsverbot nicht vereinbar sei. Danach stünde einem Beamten eine erhebliche Bezügenachzahlung zu. Die Landesregierung berichtete, dass die Umsetzung der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Halle in der gesamten Landesverwaltung das Land rund 160 Mio. Euro koste. Zudem teile sie die Rechtsauffassung des Gerichtes nicht. Es verkenne bei seiner Entscheidung, dass mit dem Alter auch eine höhere Erfahrung im Berufsleben verbunden ist, die sich auch in einer unterschiedlichen Entlohnung niederschlägt. Darüber hinaus hatten andere Gerichte in vergleichbaren Fällen anders entschieden. Dazu erklärt Krimhild Niestädt, finanzpolitische Sprecherin und stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Landtagsfraktion: "Es ist richtig, dass die Landesregierung hier eine höherinstanzliche Entscheidung anstrebt, da es in diesem Fall unterschiedliche Rechtsauffassungen gibt. Das ist vor allem auch deshalb geboten, weil für das Land ein Haushaltsrisiko von rund 160 Mio. Euro besteht. Bei diesen Dimensionen ist es unumgänglich, eine eindeutige Handlungssicherheit zu haben." |