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Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete,
hinter uns liegen intensive, aber in weiten Teilen auch konstruktive Haushaltsver-handlungen. Im Ergebnis liegt ein Haushalt vor,
• der ohne eine Nettoneuverschuldung auskommt, • eine hohe Investitionsquote beibehält und • die Vorsorgeelemente des Landes weiter aufbaut.
Dieser Haushalt ist damit unser Beitrag zur Gestaltung der Zukunft des Landes Sachsen-Anhalt. Sie von der Opposition proklamieren, man hätte noch viel mehr sparen müssen. Dabei fällt immer mal das Wort „Sparhaushalt“! Ich kann mich ja noch an die Haushaltsberatungen der vergangenen Jahre erinnern, wo Ihre Wünsche in den Himmel wuchsen. Die Landesregierung hat keinen Sparhaushalt vorgelegt? Sparhaushalt, was ist das eigentlich?? Wenn ich die Fraktion die LINKE richtig verstehe, dann sollen wir uns auf die Finanzierung der Rechtsverpflichtungen beschränken, Vertragsverlängerungen nach Möglichkeit nicht eingehen. Und wenn das alles nicht reicht? Landesgesetze und –programme kürzen. Oder: wozu die Ganztagsbetreuung in den KiTa`s für unsere Kinder wieder ermöglichen?
Wie sahen Ihre Änderungsvorschläge aus, die zur Absenkung der Schulden führen sollten?
• Steuerschwankungsreserve bilden? Wofür? Mit diesem Geld lieber die Ver-schuldung senken. • 30 Mio. Euro Rücklage für Grundwasserschäden im Land?
Auflösen, die brauchen wir nicht. Diese Mittel müssen aus dem laufenden Haushalt kommen. Damit die Verschuldung senken usw usw. Was bis vor kurzem durch ihre Fraktion noch mit möglicher Neuverschuldung in Kauf genommen werden sollte, ist alles nichts mehr wert? Ihre diesjährige Auffassung von Finanzpolitik ist völlig daneben und schon gar nicht solide. Nichts auf die Zukunft gerichtet, kleinkariertes Agieren. Wir lassen uns die seit der letzten Legislaturperiode begonnene moderne und nachhaltig wirkende Finanzpolitik unseres Landes nicht kaputt reden und schon gar nicht kaputt machen!
Unsere Finanzpolitik hat sich seit 2006 von eine in Haushaltsjahren und Legislaturperioden denkenden Verfahrensweise hin zu einer nachhaltigen auf die Zukunft orientierte Gestaltung gewandelt. Wir haben Rahmenbedingungen geschaffen, die
• sowohl für die zukünftigen Haushalte politische Willensbildung bedient • als auch mit der der Änderung des § 18 in der LHO – der sogenannten Schuldenbremse – eine Neuverschuldung unter normalen Bedingungen ausschließt, • Tilgungspläne für die Neuverschuldung über Kredite in 2010 und 2011 vor-sieht und • die Tilgung der Altschulden bestimmt.
Das ist der Rahmen, in dem wir uns bewegen dürfen – und auch wollen! Das schließt doch politische Gestaltung nicht aus?
Wir haben mit der Annahme unseres Landtagsmandates einen Auftrag gegenüber der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen:
• Die Weiterentwicklung unseres Landes voranbringen • Das Wohl und die Interessen der Menschen hier zu berücksichtigen, • Die Wirtschaft und das Handwerk zu stärken • Den Kommunen die notwendige finanzielle Sicherheit geben
Darauf müssen wir die Schwerpunkte setzen. Und das wird nur gelingen, wenn wir eine kluge Finanzpolitik machen und dafür steht die Koalition sowohl in der Regierung als auch in den Fraktionen!!
Die Konsolidierung des Landeshaushaltes ist und bleibt eine der wichtigsten Aufgaben der Finanzpolitik. Haushalte ohne Neuverschuldung sollten zukünftig der Regelfall werden. Wir haben unseren selbst bestimmten Rahmen mit diesem Doppelhaushalt eingehalten, und das ist wichtig!
Er sieht für das Jahr 2012 keine Neuverschuldung und für das Jahr 2013 sogar den vorzeitigen Beginn der Tilgung unseres Schuldenberges vor. Zwar sind 25 Mio. Euro nur ein kleiner Betrag mit Blick auf die Gesamtverschuldung von rund 21 Mrd. Euro, aber es ist ein Zeichen.
Ein Zeichen, welches die Bürger im Land wahrnehmen. Es ist aber auch ein Zeichen, das die anderen Bundesländer wahrnehmen. Was die Haushaltskonsolidierung betrifft, ist das Land Sachsen-Anhalt mit an der Spitze der Länder. Nicht zuletzt ist es auch ein Zeichen an unsere Gläubiger, die dies positiv registrieren werden. Es wird uns bei der Umschuldung auslaufender Kredite und Anleihen helfen.
Zwar glaube ich nicht, dass Sachsen-Anhalt in eine ebenso komfortable Lage wie der Bund kommen wird, für die Annahme von Geld noch eine Gebühr nehmen zu können. Und ich gebe zu, dass ich in diesem Punkt auf Herrn Schäuble ein wenig neidisch bin. Aber auch wir werden gute Konditionen für unsere vorgesehenen Umschuldungen - und dies sind für 2012 und 2013 rund 6,5 Mrd. Euro - erhalten, weil eben die Konsolidierung des Haushaltes und somit die Verlässlichkeit des Landes draußen wahrgenommen wird.
Der Tilgungsplan, der uns heute ebenfalls zur Abstimmung vorliegt, sieht für die Folgejahre steigende Tilgungen unserer Schulden vor. Hier tragen wir die Schuldenaufnahme des Jahres 2010 entsprechend der Regelung in § 18 ( ) in der Landeshaushaltsordnung ab. Wir werden daher auch bei den künftigen Haushaltsberatungen diese Rückzahlungsverpflichtungen zu berücksichtigen haben und das Geld aufbringen müssen. Die Neuverschuldung des Jahres 2011, die nach vorläufigem Jahresabschluss bei rund 240 Mio. Euro gegenüber der veranschlagten 540 Mio. Euro laut Haushaltsplan lag, werden wir ebenso tilgen müssen. Dafür wird im ersten Halbjahr dieses Jahres die Landesregierung einen entspre-chenden Plan vorlegen.
Eine große Herausforderung für die nächsten Jahre wird es sein, vor dem Hinter-grund der abnehmenden Landesmittel und der Zahl der Beschäftigten eine leistungsfähige Landesverwaltung zu erhalten. Das aktuelle Personalentwicklungskonzept sieht durchschnittliche 550 Neueinstellungen vor. Die Finanzierung dieser Neueinstellungen sowie Mittel für Beförderungen und Höhergruppierungen des Personals sind in den zentral veranschlagten Personalverstärkungsmitteln eingerechnet. An dieser Stelle sah der Landesrechnungshof Möglichkeiten zur Kürzung, aber eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten machte deutlich, dass im Entwurf an dieser Stelle keine zu hohe Veranschlagung erfolgte. Die LINKE forderte mit einem Änderungsantrag die Neueinstellungen 2012 von geplanten 414 auf 854 zu erhöhen. Woher aber diese zusätzlichen Personalmittel von rund 26,4 Mio. Euro für die Einstellungen kommen sollen, blieben Sie schuldig. Dies nenne ich unseriös.
Zudem haben wir im Rahmen der Haushaltsberatungen Mittel für die Besoldungserhöhungen der Beamten, die bislang zentral im Epl. 13 veranschlagt wurden, den Ressorts zugeordnet.
Ein Grund für die steigenden Personalausgaben sind die Versorgungsausgaben des Landes. Haben wir im Jahr 2011 noch 101 Mio. Euro veranschlagt, so mussten wir 2012 bereits 118 Mio. Euro und für 2013 mit 123 Mio. Euro Vorsorge treffen. Der hohe Anteil an Tarifbeschäftigten, Folge der restriktiven Verbeamtung von Personal im Land Sachsen-Anhalt, sorgt zwar dafür, dass im Gegensatz zu anderen Bundesländern die Versorgungszahlungen nicht so erheblich steigen, aber auch wir werden für die zunehmenden Zahlungen in künftigen Haushalten weiterhin Vorsorge treffen müssen.
So müssen wir weiterhin jeden Euro zusätzlich auf die hohe Kante legen, um für die steigenden Ausgaben mit einem guten Polster im Pensionsfonds gewappnet zu sein.
Weitere Vorsorgeelemente: Wir füllen die Steuerschwankungsreserve in den Jahren 2012 und 2013 wieder um insgesamt 105 Mio. Euro auf. Zudem wird die Steuerschwankungsreserve in diesen Jahren mit Einnahmen aus der Bürgschaft für die Nord LB zusätzlich gestärkt.
Ende des Jahres 2011 ergab sich nach einer Prüfung durch die Europäische Ban-kenaufsicht EBA, dass die Nord LB nach ihren Berechnungsmodellen mit zu wenig Eigenkapital ausgestattet wäre. Vorausgegangene Stresstests, die unter anderen Annahmen erfolgten, hatten die Bank sehr gut aufgestellt gesehen. Nun ist es an uns als Teilhaber der Bank, diese mit einer Bürgschaft zu unterstützen und ihr damit die Erreichung der ausreichenden Kapitalausstattung zu ermöglichen. 500 Mio. Euro haben wir im Haushalt dafür bereitgestellt. Daß sich aus der Ausreichung von Bürgschaften noch Einnahmen erzielen lassen, ist ein positiver Nebeneffekt. Diese Einnahmen wollen wir aber nicht einfach konsumieren, sondern wir wollen sie in die Steuerschwankungsreserve packen, weil diese Rücklage eine der wichtigsten ist und schnell ein hohes Niveau erreichen soll.
Anrede,
Dieser Doppelhaushalt beinhaltet ein Novum. Wir haben im vorliegenden Haushalt für die Sachkosten und Investitionen keine globale Minderausgabe mehr veranschlagt. Die Ressorts können daher mit dem jetzt zur Verfügung gestellten Geld wirtschaften und müssen die Zuteilung eines Sparanteils nicht mehr fürchten. Das sorgt für Verlässlichkeit und Planungssicherheit nicht nur bei der Landesverwaltung, sondern auch darüber hinaus. Einsparrunden, denen häufig auch Förderungen zum Opfer fielen, um die globale Minderausgabe zu erbringen, sind damit Geschichte. Kommen wir aber nun zu den politisch interessanten Kennzahlen des Haushaltes:
Mit insgesamt 21,5 Prozent der Gesamtausgaben sind Bildung, Forschung und Kul-tur die Ausgabenschwerpunkte des Landes. Justiz und Innere Sicherheit machen zusammen rund zehn Prozent aus. Auch wenn die gerade erwähnten Ausgaben für Bildung überwiegend in den Hauptgruppen 4 bis 6 entstehen und somit konsumtive Ausgaben darstellen, liegt uns Sozialdemokraten dieser Anteil am Haushalt besonders am Herzen.
Für Investitionen geben wir im Jahr 2012 rund 1,4 Mrd. Euro und in 2013 rund 1,3 Mrd. Euro aus. Damit bleiben wir auf dem Niveau des Jahres 2011. Wir können weiterhin mit diesem Haushalt alle EU-Mittel durch Kofinanzierung bin-den.
Auch wenn das Ziel eine Neuverschuldung zu vermeiden ein enges Korsett bei den Haushaltsberatungen war, hat meine Fraktion gezeigt, dass eine Gestaltung des Landes dadurch nicht ausgeschlossen ist.
Die größte Änderung haben wir im Bereich der kommunalen Finanzen vorgenom-men. Wir haben die Finanzausgleichsmasse mit einem Kraftakt um rund 40 Mio. Euro erhöht und damit den Kommunen in unserem Land mehr Geld zur Verfügung stellen können, als nach dem Entwurf des FAG vorgesehen war.
Damit kommt in die finanzielle Situation vieler Kommunen Entspannung. Dabei wissen wir, dass dies eine vorläufige Lösung für dieses Jahr ist.
Wir stehen 2012 vor einem großen Projekt: Wir müssen das Finanzausgleichsgesetz in Gänze überarbeiten und eine für die nächsten Jahre tragfähige Lösung schaffen, die für Verlässlichkeit der Finanzausstattung der Kommunen sorgt, dabei aber auch die Finanzsituation und -strategie des Landes berücksichtigt. Das gegenwärtig intransparente Gesetz soll nachvollziehbarer und durchschaubarer werden. Gerechtigkeit für alle Mitglieder der kommunalen Familie streben wir an. Ein Gutachten ist derzeit in Arbeit und wird im Frühjahr dieses Jahres vorliegen. Die Ergebnisse wollen wir bewerten und in ein umsetzbares, qualifiziertes, praxisnahes Gesetz zur Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs binden. Die Angemessenheit kommunaler Ausgaben ist unter anderem Erwartung an das Gutachten.
Ich bin sehr froh, dass für Landesprogramme und Projekte , die der Demokratiebil-dung und –stärkung dienen und die den Rechtsextremismus betreffen, nicht nur die Mittel in gleicher Höhe wie 2011 zur Verfügung stehen, sondern dass wir weitere 150 Mio. Euro drauflegen konnten. Wichtig aber ist in diesem Zusammenhang, dass die eingestellten Gelder nicht nur für große Landesprogramme und Konferenzen genutzt werden, sondern vor Ort, bei den lokalen Bündnissen, bei Vereinen in den Städten und Gemeinden für ihre wichtigen Aufgaben ankommen.
Im Bereich Bildung haben wir die im Entwurf enthaltenen Absenkungen bei der Erwachsenenbildung zum guten Teil wieder rückgängig machen können. Ebenso haben wir im Einzelplan 05 die Ansätze für die Beratungsstellen des Landes wieder um die fehlenden Mittel aufgestockt. Für 2012 und 2013 ist damit die Finanzierung der Beratungsbereiche und hier insbesondere der Träger und der Vereine gesichert. Die nächsten zwei Jahre dürfen wir aber nicht ungenutzt verstreichen lassen. Wir müssen im parlamentarischen Raum die künftige Beratungslandschaft festlegen und die Finanzierung klären.
Weitere für uns Sozialdemokraten wichtige Punkte war die Beibehaltung der Förde-rungen der Suchtprävention, der Familienzentren sowie der Betreuungsvereine.
Ziemlich düster sah es im EP 06, Wissenschaft und Forschung aus. Bislang waren für die Exzellenzförderung an den Hochschulen 20 Mio. Euro p.a. vorgesehen. Im Haushaltsentwurf wurde dieser Betrag für 2012 um 1,6 Mio. Euro und für 2013 um 8,6 Mio. Euro abgeschmolzen mit dem Hinweis, dass dieses Programm auslaufen sollte. Das wollten wir auf keinen Fall. Hochschulen ohne Forschung – das geht gar nicht! Wir wollten die Ausgaben auf dem Niveau von 2011 halten und uns schwebte dafür eine Finanzierung aus den Einzelplänen des Ressorts vor, was aber nicht zu bewerkstelligen war. Daher musste Geld aus dem sogenannten Gesamthaushalt zugeschossen werden. Wir haben für 2013 nun diesen Etat um 8 Mio. Euro aufstocken können. Damit ist die Fortführung für die nächsten Jahre gesichert, meine sehr verehrten Damen und Herren,
und ich danke an dieser Stelle einmal ausdrücklich dem Finanzminister, der bei der Suche dieses Geldes behilflich war.
Daneben haben wir mehrere Einrichtungen im Bereich der Wissenschaft wieder auf die Mittelzuweisung des Jahres 2011 angehoben, um die Fortsetzung der guten Arbeit zu sichern.
Da wo viel Licht ist, ist auch Schatten. So bedauere ich es sehr, dass keine Mehrheit bestand, im Haushaltsgesetz eine Regelung für die Einrichtung von Haushaltsstellen durch das MF für die Sicherungsunterbringung aufzunehmen. Das Justizministerium steht vor der Aufgabe, gemäß der Vorgaben des OLG ent-sprechende Unterbringungen schaffen zu müssen. Aus dem Budget des Einzelplans 11 ist das nicht zu stemmen. Hier ist der Gesamthaushalt für den Großteil dieser Kosten gefragt. Mit der von uns beabsichtigten Ermächtigung des Finanzministeriums im Haushaltsgesetz hätte man für diesen Fall unkompliziert Vorsorge getroffen. Bedauerlicherweise fand sich hierfür keine Mehrheit. Nach langer Diskussion in drei Sitzungen steht nunmehr eine Regelung im Haus-haltsgesetz, die eine kurzfristige Reaktion auf geänderte Rechtsprechung nicht er-laubt und die darauf hinausläuft, dass das Geld für die Einrichtung der Sicherungsunterbringung zum überwiegenden Teil im Einzelplan 11 aufzubringen ist. Auch wenn wir alle wissen, dass gerade der EP 11 auf Kante gestrickt ist, muss mit dieser Lösung zuerst jeder Cent dort gesucht werden, bevor andere Finanzierungs-quellen ausgeguckt werden.
Nun zum Abschluss noch ein Wort in Ihre Richtung Herr Erdmenger.
Sie sprachen im November von einem finanzpolitischen Scherbenhaufen vor dem die Landesregierung stünde. Ja die Vase, welche Sie bereits zerschellt sahen, war mit der Novembersteuerschät-zung ein klein wenig zur Seite gerückt, aber bis zum Fallen ist doch noch jede Menge Platz.
Die Beratungen zum Haushalt haben gezeigt, dass die gespielte Empörung zusam-men mit der Forderung, den Haushaltsentwurf zurückzuziehen überzogen und unnötig war. Nicht zuletzt die geringe Zahl an Änderungsanträgen aus Ihrer Fraktion hat dies gezeigt. Zu den von Ihnen aufs schärfste kritisierten Veranschlagungen von Zinsausgaben und Steuereinnahmen haben Sie keine Änderungsanträge vorgelegt oder sich durch die Vorlage von eigenen Berechnungen konstruktiv in den Beratungen beteiligt.
Zum Ende hin lassen Sie mich noch einmal Dank sagen an die Ausschussvorsitzende, die die Leitung des Ausschusses auch bis in die Abendstunden hinein konzentriert führte. Und nicht zuletzt gilt mein Dank den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung und des Landesrechnungshofs.
Ich empfehle Ihnen im Namen meiner Fraktion die Zustimmung zum Haushaltsgesetz sowie dem Haushaltsbegleitgesetz in der vorliegenden Beschlussempfehlung unter Berücksichtigung der Änderungsanträge der Koalitionsfraktion. Der Änderungsantrag zu den im Einzelplan 13 dargestellten Konzessionsabgaben ist notwendig, da die in den Beschlussempfehlungen dargestellte Aufteilung nicht mit dem EP 07 korrespondieren.
Ebenfalls empfehle ich die Zustimmung zu dem vorliegenden Tilgungsplan für die Rückzahlung der Neuverschuldung aus dem Jahr 2010.
Zudem bringe ich für die Koalition noch den vorliegenden Entschließungsantrag ein. Hierbei handelt es sich um eine Aufforderung an die Landesregierung, auf die im Raum stehenden Rückforderungen von Städtebauzinsen aus dem Jahr 1991 bis 1995 zu verzichten.
Das Land hatte von 150 Kommunen Geld zurückgefordert. Diese hatten Gelder für den Städtebau nicht fristgerecht ausgeben können, wodurch das Land nunmehr die Zinsen zurückfordert. Grund für die zögerliche Ausgabe der Städtebaumittel und daher auch für die Entstehung der Zinsen, war die nach der Wiedervereinigung bestehenden Aufbauschwierigkeiten in der kommunalen Verwaltung. Dieses immerwährende Haushaltsrisiko für die Gemeinden soll mit dem Entschlie-ßungsantrag, für den ich ausdrücklich werbe, endgültig beseitigt werden. Die Kommunen sollen die Gewissheit erlangen, dass das Geld nach so langer Zeit nicht zurückgefordert wird.
Anrede,
Dieser Haushalt setzt die Konsolidierung der Landesfinanzen fort und gestaltet die Zukunft unseres Landes. Er ist daher ein guter Haushalt.
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