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Grundsatzerklärung des Naumburger Bündnis für Demokratie
Ziel des Naumburger Bündnis ist es, alle zivilgesellschaftlichen Kräfte zu bündeln und auszubauen, um gemeinsam für Demokratie und Toleranz einzustehen. Dem wachsenden Extremismus, der steigenden Fremdenfeindlichkeit und Gewalt ist im Rahmen eines Netzwerkes durch Aufklärung, Informationen, Projekte und Veranstaltungen entgegenzuwirken. Das Naumburger Bündnis arbeitet partnerschaftlich mit dem „Netzwerk für Demokratie und Toleranz Sachsen-Anhalt“ und anderen lokalen Bündnissen zusammen. Im Übrigen ist Grundlage der Arbeit des Naumburger Bündnis für Demokratie der Gründungsaufruf vom 08. September 2006.
Mitglieder sind natürliche Personen, juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie Organisationen und Institutionen, die sich zu den Zielen des Naumburger Bündnis bekennen, einen Beitrag zur Verwirklichung der Ziele leisten wollen und dies durch Unterzeichnung der Grundsatzerklärung zum Ausdruck gebracht haben und sich zu dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bekennen. Es wird ein Verzeichnis aller Mitglieder des Naumburger Bündnis geführt. Die Beendigung der Mitgliedschaft kann ebenso jederzeit durch schriftliche Erklärung angezeigt werden. Ein Mitglied einer Arbeitsgruppe kann von den übrigen Mitgliedern dieser Arbeitsgruppe einvernehmlich von der Teilnahme an der Arbeit ausgeschlossen werden, sofern es gegen die hier festgelegten Ziele verstößt.
Zur Verwirklichung der Bündnisziele werden Arbeitsgruppen gebildet. Die Arbeitsgruppen bestimmen selbständig ihre Sprecher.
Der Sprecherrat besteht aus den Sprechern der Arbeitsgruppen und zwei von der Mitliederversammlung bestimmten Mitgliedern des Naumburger Bündnis. Die von der Mitgliederversammlung benannten Mitglieder bleiben solange in ihrer Funktion, bis Nachfolger bestimmt sind. Der Sprecherrat bestimmt aus seinen Reihen einen Sprecher. Dieser vertritt das Naumburger Bündnis für Demokratie nach außen.
Der Sprecherrat lädt mindestens zweimal jährlich zur Mitgliederversammlung ein. In der Mitgliederversammlung sollen grundsätzlich konsensuale Lösungen gefunden werden. Ist dies im Einzelfall nicht möglich, legt der Sprecherrat fest, dass mit 2/3 Mehrheit abzustimmen ist. Der Sprecherrat fertigt über die Mitgliederversammlung ein Ergebnisprotokoll an, das jedem Mitglied zur Verfügung gestellt wird. Das Bündnis kann sich zur Unterstützung der technischen Abwicklung der Organisation einer Anlaufstelle bedienen.
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
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